Navigieren in Gemeinde Valsot

Baubewilligungsverfahren

Unser Bauamt berät Sie gerne persönlich oder telefonisch zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen.

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist bei der Bauverwaltung ein Baugesuch einzureichen. Baugesuchsformulare können beim Bauamt bezogen werden oder im Onlineschalter heruntergeladen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit dem Bauamt in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch das Bauamt in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Fehlende Unterlagen können zusätzlich eingefordert werden. Das Gesuch wird in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Valsot veröffentlicht und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können zur Einsprache legitimierte Personen begründet Einsprache erheben.

Zuständige Abteilung