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Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde

Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten und regelmässig in die Gemeinde Valsot zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter/in anzumelden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Wohnsitzausweis, den Sie telefonisch, persönlich oder mit dem Formular Wohnsitzausweis für Wochenaufenthalt im Onlineschalter bestellen können.

Zuständige Abteilung