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Steuerauskünfte

Das Steueramt erteilt gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, die Grundstücksgewinnsteuern und die direkten Bundessteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.

Zuständige Abteilung