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Militärische Auskünfte

Militär- und Zivilschutzwesen

  • Meldepflicht
  • Dienstverschiebungsgesuch
  • einem allfälligen Auslandurlaub

Meldepflicht

Militärisch Meldepflichtige haben bei Zuzug, Wegzug oder Adressänderungen innerhalb der Gemeinde, das Militärdienst- bzw. Zivilschutzbüchlein bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Aufgebot

Das Aufgebotsplakat für die Dienstleistungen kann im Anschlagskasten beim Gemeindehaus in Sedrun und beim Dorfplatz in Rueras oder unter folgendem Link eingesehen werden :

Dienstverschiebungsgesuch

Verschiebungsgesuche für WKs sind schriftlich an das Amt für Militär und Zivilschutz, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur einzureichen.


Auslandurlaub

MilitärischMeldepflichtige, die sich ins Ausland begeben, haben folgendes zu beachten:

 

Auslandaufenthalte bis höchstens 12 Monate

In diesem Fall benötigen Meldepflichtige keinen Auslandurlaub und sie melden sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten:

  • Sie sorgen für die Verbindung mit Ihrer Wohnsitzgemeinde, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beautragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
  • Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen.
  • Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.

Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten

  • Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub.
  • Das Gesuch für Auslandurlaub ist beim Amt für Militär und Zivilschutz rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - einzureichen.

Gesuch für Auslandurlaub

Zuständige Abteilung