Militärische Auskünfte
Militär- und Zivilschutzwesen
- Meldepflicht
- Dienstverschiebungsgesuch
- einem allfälligen Auslandurlaub
Meldepflicht
Militärisch Meldepflichtige haben bei Zuzug, Wegzug oder Adressänderungen innerhalb der Gemeinde, das Militärdienst- bzw. Zivilschutzbüchlein bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Aufgebot
Das Aufgebotsplakat für die Dienstleistungen kann im Anschlagskasten beim Gemeindehaus in Sedrun und beim Dorfplatz in Rueras oder unter folgendem Link eingesehen werden :
Dienstverschiebungsgesuch
Verschiebungsgesuche für WKs sind schriftlich an das Amt für Militär und Zivilschutz, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur einzureichen.
Auslandurlaub
MilitärischMeldepflichtige, die sich ins Ausland begeben, haben folgendes zu beachten:
Auslandaufenthalte bis höchstens 12 Monate
In diesem Fall benötigen Meldepflichtige keinen Auslandurlaub und sie melden sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten:
- Sie sorgen für die Verbindung mit Ihrer Wohnsitzgemeinde, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beautragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen.
- Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
- Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub.
- Das Gesuch für Auslandurlaub ist beim Amt für Militär und Zivilschutz rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - einzureichen.